Unsere Fachgebiete
Kanzlei für Erbrecht und Vermögensnachfolge
Die Kanzlei Brauck-Hunger ist bundesweit ausschließlich auf dem Gebiet des Erbrechts und der Vermögensnachfolge tätig. Frau Barbara Brauck gestaltet Testamente, Übergabeverträge und Eheverträge etc., um die Übertragung Ihres Vermögens im Todesfall und zu Lebzeiten abzusichern.
Testament/ Nachlassplanung
Für Ihre Nachlassplanung wird Ihr individuelles und steuerlich optimiertes Testament geschickt gestaltet. Dieses wird durch Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ergänzt. Sinnvoll für Ehepaare, Familien und Alleinstehende.
Besonders wichtig für
- Patchwork-Familien
- Unternehmer
- Familien mit behinderten oder bedürftigen Kindern,
- bei Auslandsbezug, so z.B. bei ausländischer Staatsangehörigkeit, Vermögen im Ausland, Wohnort im Ausland
- Geschiedene
- nichteheliche Lebensgemeinschaften
Ein geschickt gestaltetes Testament ist notwendig, um meist unbekannte und oft unangenehme Folgen für die Erben und die Familie zu vermeiden. Mit einer geeigneten Gestaltung Ihres Testaments lassen sich häufig kostspielige Erbstreitigkeiten zwischen den Erben vermeiden.
Schenkung von Privatvermögen/ Immobilien
Wollen Sie Ihre Immobilie oder Sparvermögen Ihren Kindern übertragen oder schenken? Die Kanzlei berät Sie bei der lebzeitigen Übertragung von Privatvermögen. Dabei wird Wert darauf gelegt, Ihren Übergabe- und Schenkungsvertrag steuerlich optimal zu gestalten und gleichzeitig den Übergeber abzusichern, wenn er die Immobile weiter bewohnen oder vermieten möchte. Frau Barbara Brauck sucht mit Ihnen Regelungen für die weichenden Geschwister, um Rechtsstreitigkeiten zwischen den Geschwistern im Todesfall auszuschließen.
Betriebsübergabe
Sie sind Mittelständler und denken darüber nach, Ihren Betrieb an Ihren Nachfolger zu übergeben? Die Kanzlei erstellt für Sie rechtlich und steuerlich abgestimmte Übergabeverträge. Dabei wird darauf geachtet, den Familienfrieden zu erhalten, Ihre Steuerlast zu verringern, Ihre Versorgung und die Ihrer Familie zu sichern und die Fortsetzung Ihres Betriebs und Ihres Vermögensbestands zu sichern. Die Kanzlei gestaltet zu Ihrer Vorsorge auch das passende Testament und den geeigneten Ehevertrag. Gerne arbeitet Frau Barbara Brauck mit Ihrem Steuerberater zusammen.
Testamente/ Hofübergabe für Landwirte und Winzer
Führen Sie einen landwirtschaftlichen Betrieb, ein Weingut? Die Kanzlei berät Sie zu allen Fragen der Hofnachfolge und des landwirtschaftlichen Sondererbrechts insbesondere Absicherung des Übergebers, Abfindung der weichenden Geschwister, Höfeordnung, Landgut, Übergabevertrag, Verpachtung, Pflichtteil und Erbschaftsteuer.
Erbstreitigkeiten
Die Kanzlei gestaltet Ihren Vertrag, mit dem der Nachlass unter den Erben und weiteren Begünstigten verteilt wird und Pflichtteilsansprüche geregelt werden.
Vertretung vor Gericht
Sollte die Führung eines Prozesses notwendig werden, vertritt die Kanzlei Brauck-Hunger Sie gern und kann bei allen Amts, Land-und Oberlandesgerichten sowie Sozial-, Arbeits- und Strafgerichten in Ihrem Interesse auftreten.
Spezialisierung
Die Kanzlei ist auf alle Fragen rund ums Erben, Übergeben und Schenken spezialisiert. Spezialisierung und ständige Weiterbildung erfolgen, um Sie optimal zu beraten und zu vertreten. Dies wird durch das Fortbildungszertifikat des Deutschen Anwaltsvereins dokumentiert.
Rechtsanwältin Barbara Brauck ist Fachanwältin für Erbrecht, Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltsvereins.