Kanzlei Brauck-Hunger

Kosten

Verbleibt es bei einem ersten Beratungsgespräch, fällt eine sog. Erstberatungsgebühr an. Diese beträgt in der Regel 170,00 € inklusive Mehrwertsteuer. Hier wird Ihr Problem besprochen und erste Lösungsansätze aufgezeigt. Verbleibt es dabei, kommen auf Sie keine weiteren Kosten zu.

Wünschen Sie eine weitere anwaltliche Betreuung durch die Kanzlei Brauck-Hunger werden die Kosten selbstverständlich vorab mit Ihnen gemeinsam besprochen. Die Kosten orientieren sich an dem individuellem Umfang, der Komplexität und dem Schwierigkeitsgrad Ihrer Angelegenheit.